LIA Global

Unsere Arbeit

ALLGEMEINE VERHALTENSRICHTLINIE

Gemäß Artikel 9/3 der Satzung von Love In Action (LIA) ist diese allgemeine Verhaltensrichtlinie für alle unsere Mitglieder verbindlich.

A) RESPEKT VOR ANDEREN

Wir respektieren alle Menschen gleichermaßen und ohne Unterschied oder Diskriminierung aufgrund von Nationalität, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Stammeszugehörigkeit, Geschlecht, religiöser Überzeugung, politischer Meinung oder Behinderung. Wir handeln fair, ehrlich und taktvoll und behandeln alle Menschen mit Würde und Respekt. Wir respektieren nationale und internationale Gesetze sowie die lokale Kultur, Traditionen, Sitten und Gebräuche, die mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Einklang stehen.

B) ACHTSAMKEIT FÜR DIE ARBEITSETHIK

Wir tragen zu einem harmonischen Arbeitsumfeld bei, das auf Teamgeist, gegenseitigem Respekt und Verständnis basiert. Wir kleiden uns der jeweiligen Aufgabe und dem kulturellen Umfeld angemessen. Wir werden uns an keinerlei Diskriminierung, Belästigung oder körperlichem, sexuellem oder verbalem Missbrauch, Einschüchterung oder Ausbeutung beteiligen und auch in keiner anderen Weise die Rechte anderer verletzen. Wir werden hohe Verhaltensstandards wahren, sowohl persönlich als auch beruflich, indem wir in unserer Arbeit nach hohen Standards streben, Verantwortung für unser Handeln übernehmen und unsere Machtposition nicht missbrauchen. Wir werden uns jeglichen Verhaltens enthalten, das unsere Fähigkeit, unsere Arbeit zu verrichten, beeinträchtigt oder den Ruf anderer schädigen könnte. Wir werden sicherstellen, dass unser persönliches und berufliches Handeln stets auf einem nicht-rassistischen, nicht-diskriminierenden, geschlechtersensiblen und umweltfreundlichen Verhalten beruht. Wir werden weder kriminelle, illegale, ausbeuterische oder missbräuchliche Aktivitäten unterstützen noch uns daran beteiligen, einschließlich beispielsweise Kinderarbeit, Pädophilie, Zwangsprostitution, Menschenhandel, Warenhandel und Drogenhandel. Wir werden Terrorismus oder die Aktivitäten von Terrorismusbefürwortern niemals wissentlich unterstützen, tolerieren oder fördern.
Wir werden von anderen, insbesondere von Leistungsempfängern, keine persönlichen Zahlungen, Dienstleistungen oder Gefälligkeiten im Gegenzug für unsere Hilfe oder Unterstützung jeglicher Art verlangen oder annehmen.
Wir werden weder im Besitz illegaler Waren oder Substanzen sein noch von deren Verkauf profitieren.
Wir werden keinen Alkohol trinken oder andere Substanzen in einer Weise konsumieren, die unsere Fähigkeit, unsere Arbeit zu verrichten, beeinträchtigt.
Wir werden keine Bestechungsgelder oder größere Geschenke (mit Ausnahme kleiner Aufmerksamkeiten im Wert von unter 30 US-Dollar, die wir unverzüglich unserem Vorgesetzten melden) von Regierungen, Leistungsempfängern, Spendern, Lieferanten oder anderen annehmen.
Wir werden im Dienst keine Waffen tragen oder Militäruniformen anlegen.

C) Achtung der sexuellen Anständigkeit

Wir werden die Computer oder andere Geräte unserer Organisation nicht nutzen, um unangemessenes Material wie Pornografie und pädophile Inhalte anzusehen, herunterzuladen, zu erstellen oder zu verbreiten. Wir sind uns bewusst, dass sexuelle Ausbeutung und Missbrauch schweres Fehlverhalten darstellen,
und daher Gründe für den Ausschluss aus dieser Organisation sind.
Wir werden keine sexuellen Handlungen mit Personen unter 18 Jahren vornehmen.
Wir werden weder Geld, Waren noch Dienstleistungen gegen Sex tauschen, einschließlich sexueller Gefälligkeiten oder
anderer Formen erniedrigenden, entwürdigenden oder ausbeuterischen Verhaltens, und wir sind uns bewusst, dass
dies verboten ist.
Wir distanzieren uns von allen Formen sexuellen Missbrauchs, einschließlich Vergewaltigung,
Homosexualität und sexueller Belästigung.
Wir werden unsere Mitarbeiter über die jeweiligen gesetzlichen Sanktionen für alle Straftaten im Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr aufklären.

D) Respekt vor den Schutzbedürftigen

Indem wir die schwierigen Erfahrungen von Katastrophenopfern und ihre möglicherweise benachteiligte Lage gegenüber denjenigen, die Macht oder Einfluss auf bestimmte Aspekte ihres Lebens ausüben, berücksichtigen, werden wir stets bestrebt sein, die Rechte der Schutzbedürftigsten zu wahren und zu schützen. Kinder im Besonderen,
Waisen und getrennte Kinder, Frauen, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke und Angehörige schutzbedürftiger Minderheiten.
Wir werden die Macht und den Einfluss, die wir aufgrund unserer Position über das Leben und das Wohlergehen der Begünstigten haben, nicht missbrauchen.

E) Respekt vor der Umwelt

Wir werden mit der gebotenen Sorgfalt, Fachkompetenz und Weitsicht Umweltschäden minimieren und die für unsere Arbeit und unser persönliches Verhalten geltenden Umweltvorschriften und -standards einhalten, um die Umweltverschmutzung zu minimieren und zum Schutz der Umwelt beizutragen. Wir werden die Schäden, die wir der Umwelt und dem Klima zufügen, vermeiden, minimieren und bewältigen, gemäß dem Grundsatz „Keinen Schaden anrichten“ für unsere Begünstigten, die oft stark vom Klimawandel und der Umweltzerstörung betroffen sind, aber am wenigsten zu deren Erhaltung beigetragen haben.

F) Achtung der Vertraulichkeit

Wir werden die Informationen über unsere Organisation schützen und verantwortungsvoll nutzen.
Wir werden in allen dienstlichen Angelegenheiten die gebotene Sorgfalt walten lassen und keine vertraulichen Informationen über Begünstigte, Kollegen oder andere arbeitsbezogene Angelegenheiten preisgeben.
Wir werden in Bezug auf politische oder sicherheitsrelevante Angelegenheiten die notwendige Vorsicht und Diskretion walten lassen, insbesondere in der offiziellen und privaten Kommunikation, einschließlich Telefonaten, Funksprüchen, E-Mails, Beiträgen in sozialen Medien und Briefen.
Wir werden sicherstellen, dass bei allen Kommunikationsaktivitäten die Darstellung von Personen und ihren Lebensumständen im Hinblick auf ihre Fähigkeiten und Schwächen angemessen ist.
Wir werden keine Stellungnahmen an die Presse oder andere öffentliche Informationsstellen abgeben oder Artikel, Bücher oder andere Materialien zur Veröffentlichung einreichen, auch nicht auf Internetblogs, Websites, in Online-Medien, sozialen Medien oder öffentlichen elektronischen Foren, sofern diese Handlungen unsere Aktivitäten oder Interessen betreffen, ohne die vorherige Genehmigung des Vorstands einzuholen. Wir verpflichten uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit allen persönlichen Social-Media-Plattformen, einschließlich Facebook und Twitter, in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den in diesem Verhaltenskodex festgelegten Standards. Wir werden keine vertraulichen beruflichen Angelegenheiten offenlegen und keine vertraulichen Informationen über Begünstigte und betroffene Personen preisgeben.

G) Achtung der Verpflichtung

Wir werden jeden Sachverhalt, der gegen die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Standards verstößt, über die entsprechenden Kanäle melden.
Uns ist bewusst, dass jeder Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex disziplinarische Maßnahmen, eine Kündigung oder sogar rechtliche Schritte nach sich ziehen kann und dass falsche Anschuldigungen als Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex gelten und disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug, Bestechung und Korruption

Gemäß Artikel 9/3 der Satzung von Love In Action (LIA) ist diese Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug, Bestechung und Korruption für alle unsere Mitglieder verbindlich.

A) TRANSPARENZ

Als Mitglieder von LIA werden wir uns von Vetternwirtschaft, Günstlingswirtschaft und der Praxis der unfairen Behandlung einzelner Personen oder Gruppen auf Kosten anderer fernhalten. Wir werden die Veruntreuung von Geldern und den Diebstahl von Ressourcen wie Geld, Hilfsgütern und Waren, die für Begünstigte bestimmt sind, vermeiden. Wir werden uns nicht an der Veruntreuung von Geldern unserer Organisation beteiligen. Wir werden es vermeiden, Geld, Eigentum oder Gefälligkeiten von öffentlichen oder privaten Personen anzunehmen oder zu geben. Wir werden der Verwendung minderwertiger, gebrauchter oder gefälschter Produkte oder Materialien anstelle der im Vertrag oder in der Bestellung spezifizierten Produkte oder Materialien nicht zustimmen.

B) VERANTWORTLICHKEIT

Wir werden uns an alle festgelegten Kernwerte und Richtlinien sowie an angemessene Kontrollmechanismen und Buchhaltungskontrollen halten und sicherstellen, dass diese Kontrollen so funktionieren, dass unsere Mitarbeiter vor Ort fundierte Entscheidungen treffen können. Dies bedeutet auch, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen,
Risikofaktoren im gesamten Projekt- oder Programmzyklus und entlang der Lieferkette zu identifizieren, deren Eintrittswahrscheinlichkeit einzuschätzen, die Folgen zu verstehen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen,
sicherzustellen, dass die Mitarbeiter vor Ort einen respektvollen Dialog mit den Begünstigten und anderen relevanten Akteuren pflegen.
Wir unterstützen und fördern die Rechenschaftspflicht gegenüber den Begünstigten als wirksames Mittel zur Reduzierung des Korruptionsrisikos.
Wir unterstützen und fördern die Einrichtung von Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter, die dem Risiko von Betrug und Korruption am stärksten ausgesetzt sind, sowie die Implementierung von Evaluierungsverfahren durch sorgfältige Prüfung der Antikorruptions- und Betrugsbekämpfungsverpflichtungen unserer Organisation.

C) Disziplinarmaßnahmen und Sanktionen

Die Untersuchungseinheit unserer Organisation ist für die Untersuchung aller Korruptions- und Betrugsfälle zuständig.

Alle Disziplinarverstöße werden mit Sanktionen geahndet.

Unsere Organisation führt Aufzeichnungen über jeden mutmaßlichen Disziplinarverstoß zu späteren Referenzzwecken.

RICHTLINIE ZUR BEKÄMPFUNG VON TERRORISMUS UND GELDWÄSCHE

In Anbetracht von Artikel 9/3 der Satzung von Love In Action (LIA) ist diese Richtlinie zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche für alle unsere Mitglieder verbindlich. Sie gilt auch für alle unsere Partnerorganisationen, deren Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter, Freiwillige und Praktikanten sowie deren Dienstleister, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer.

A) Nichtbeteiligung an terroristischen Aktivitäten

Wir verurteilen jede Form von Terrorismus und werden Terrorismus oder die Aktivitäten derjenigen, die Terrorismus finanzieren oder ihn für ihre persönlichen Interessen oder Vorteile nutzen, niemals wissentlich unterstützen, tolerieren oder fördern.

In Übereinstimmung mit den Resolutionen S/RES/1269 (1999), S/RES/1368 (2001) und S/RES/1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie den internationalen Instrumenten zur Bekämpfung des Terrorismus engagiert sich unsere Organisation entschieden im internationalen Kampf gegen den Terrorismus, insbesondere gegen die Terrorismusfinanzierung und alle damit verbundenen Aktivitäten.

Wir werden sehr wachsam sein, um nicht Opfer von verdeckten Operationen terroristischer Gruppen im In- und Ausland zu werden.

Sollten wir Anzeichen solcher Praktiken in Organisationen oder Gruppen feststellen, werden wir keine Partnerschaften eingehen.


B) Nichtbeteiligung an Geldwäsche

Wir werden uns von der Geldwäsche der an unsere Organisation zur Unterstützung von Begünstigten ausgezahlten Gelder fernhalten.
Wir werden sicherstellen, dass weder Gelder unserer Organisation noch die unserer Spender gewaschen werden.
Wir verpflichten uns, in all unseren Aktivitäten höchste Standards in Bezug auf Effizienz, Verantwortung und finanzielle Transparenz einzuhalten.
In diesem Zusammenhang werden wir Prävention fördern, die Aufdeckung von Geldwäsche unterstützen und klare Untersuchungsverfahren sowie Sanktionsmechanismen festlegen.

Kinderschutzrichtlinie

In Anbetracht von Artikel 9/3 der Satzung von Love In Action (LIA) ist diese Kinderschutzrichtlinie für alle unsere Mitglieder verbindlich.

Wir werden unser Engagement für den Schutz von Kindern im Rahmen unserer internen Verfahren und der gesamten externen Koordination, insbesondere bei der Umsetzung von Kinderschutzprogrammen, unter Beweis stellen.
Wir werden mit anderen Organisationen wie UNICEF zusammenarbeiten, um die Rechte von Kindern zu schützen.

Wir werden den bestmöglichen Schutz von Kindern vor allen Formen von Misshandlung, Vernachlässigung und Analphabetismus fördern.
Wir werden uns gegen Kinderhandel aussprechen und diese teuflische Praxis aufs Schärfste verurteilen.
Wir werden Kinderarbeit und alle Formen der Ausbeutung von Kindern im Einklang mit nationalen und internationalen Gesetzen, basierend auf den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, ablehnen. Grundlage hierfür sind: Nichtdiskriminierung, Meinungsfreiheit, Achtung der Ansichten von Kindern zu Themen, die sie betreffen, und die Beteiligung von Kindern.
Wir werden uns für Gewaltfreiheit gegenüber Kindern einsetzen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt mit Kindern arbeiten, erhalten zusätzliche fachliche und spezialisierte Schulungen und entwickeln ihre Kompetenzen in den Bereichen Kinderschutz, Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder weiter. Wir werden den Kinderschutz in unsere Programme integrieren.

Richtlinie zur Vermeidung von Interessenkonflikten

In Übereinstimmung mit Artikel 9/3 der Satzung von Love In Action (LIA) ist diese Richtlinie zur Vermeidung von Interessenkonflikten für alle unsere Mitglieder verbindlich.

A) Wahrung der Integrität unserer Organisation

Artikel 14 unserer Satzung definiert die Funktionen aller Vorstandsmitglieder.
Um Interessenkonflikte unter unseren Mitgliedern zu vermeiden, werden wir die oben genannten Funktionen unserer Vorstandsmitglieder strikt respektieren.
Kein Projekt wird ohne die Zustimmung unseres Vorstands und unserer Mitgliederversammlung durchgeführt.
Kein Mitglied darf den Namen und die Dokumente unserer Organisation verwenden, um ohne die Zustimmung unseres Vorstands und unserer Mitgliederversammlung eigenständig Fördermittel zu beantragen oder Verhandlungen zu führen.
Sofern unsere Satzung nicht geändert wird, bleiben wir unseren satzungsmäßigen Grenzen treu.

B) VERHINDERUNG VON BERUFLICHEN INTERESSENKONFLIKTEN

Kein Mitglied darf seinen beruflichen Einfluss nutzen, um unsere Organisation ohne vorherige Benachrichtigung der Führungsebene in unzulässige Verträge zu verwickeln.
Kein Mitglied darf die Aufgaben anderer Mitglieder beeinträchtigen.
Sozial-, wirtschaftlicher oder bildungsbezogener Wettbewerb unter unseren Mitgliedern wird strengstens untersagt.
Verpflichtungen, die nicht mit unseren Zielen gemäß Artikel 4 unserer Satzung übereinstimmen, werden nicht angenommen.
Jeder Versuch eines oder mehrerer Mitglieder, unsere Organisation in solche persönlichen Interessen hineinzuziehen, führt zum Ausschluss.

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